Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Christel Voßbeck-Kayser | CDU/CSU | 150 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Nicht beteiligt | |
Doris Wagner | DIE GRÜNEN | 218 - München-Nord | Dafür gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 216 - Fürstenfeldbruck | Nicht beteiligt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Halina Wawzyniak | DIE LINKE | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dafür gestimmt | |
Gabi Weber | SPD | 205 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Albert Weiler | CDU/CSU | 194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dafür gestimmt | |
Marcus Weinberg | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Peter Weiß | CDU/CSU | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Anja Weisgerber | CDU/CSU | 250 - Schweinfurt | Dafür gestimmt | |
Sabine Weiss | CDU/CSU | 113 - Wesel I | Dafür gestimmt | |
Ingo Wellenreuther | CDU/CSU | 271 - Karlsruhe-Stadt | Enthalten | |
Karl-Georg Wellmann | CDU/CSU | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dagegen gestimmt | |
Marian Wendt | CDU/CSU | 151 - Nordsachsen | Dafür gestimmt | |
Katrin Werner | DIE LINKE | 204 - Trier | Dafür gestimmt |
In Deutschland war bislang lediglich der Stimmenkauf verboten. Künftig sollen Abgeordnete und Ratsmitglieder mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordern und dafür im Rahmen ihres Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehmen oder unterlassen. Nicht als Vorteil gelten in diesem Zusammenhang die Übernahme von politischen Mandaten oder Funktionen sowie die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden. Auch Spenden direkt an Abgeordnete sind weiterhin zulässig.
Kritik an dem Gesetz gibt es vor allem in Bezug auf die Formulierung "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung". Bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags verwiesen zahlreiche Sachverständige* darauf, dass durch diese Formulierung die Wirksamkeit des Gesetzes massiv eingeschränkt würde. Denn einem korrupten Politiker sei in der Praxis kaum nachzuweisen, dass er im Auftrag oder auf Weisung gehandelt habe.
Ein Änderungsantrag der Grünen, die Formulierung zu ändern, wurde von Union und SPD abgelehnt.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung ist der Weg frei für die Ratifizierung einer UN-Konvention gegen Korruption. Diese hatte Deutschland 2003 zwar unterzeichnet, aber bislang nicht umgesetzt.
Hintergründe zum Thema "Abgeordnetenbestechung" und zum schwierigen Zustandekommen des Gesetzentwurfes lesen Sie hier im abgeordnetenwatch.de-Blog.
Wie stimmten die Abgeordneten nach Partei, Geschlecht, Alter? Mit dem interaktiven Bundestagsradar von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL ONLINE finden Sie es heraus:
* Anmerkung der Redaktion: Zu den Sachverständigen, die bei den Anhörung den Gesetzentwurf in diesem zentralen Punkt kritisierten, gehörte auch abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. abgeordnetenwatch.de tritt für ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupflöcher ein. Eine Petition "Abgeordnetenbestechung bestrafen!" haben in den vergangenen Monaten über 50.000 Menschen unterzeichnet.