Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Christine Lambrecht | SPD | 188 - Bergstraße | Dafür gestimmt | |
Karl A. Lamers | CDU/CSU | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Norbert Lammert | CDU/CSU | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Katharina Landgraf | CDU/CSU | 154 - Leipzig-Land | Dafür gestimmt | |
Ulrich Lange | CDU/CSU | 254 - Donau-Ries | Dafür gestimmt | |
Christian Lange | SPD | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Barbara Lanzinger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Silke Launert | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Nicht beteiligt | |
Caren Lay | DIE LINKE | 156 - Bautzen I | Dafür gestimmt | |
Monika Lazar | DIE GRÜNEN | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Paul Lehrieder | CDU/CSU | 251 - Würzburg | Dafür gestimmt | |
Sabine Leidig | DIE LINKE | 180 - Hanau | Dafür gestimmt | |
Katja Leikert | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dafür gestimmt | |
Steffi Lemke | DIE GRÜNEN | 70 - Dessau - Wittenberg | Dafür gestimmt | |
Steffen-Claudio Lemme | SPD | 191 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I | Dafür gestimmt | |
Philipp Lengsfeld | CDU/CSU | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Ralph Lenkert | DIE LINKE | 194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dafür gestimmt | |
Andreas Lenz | CDU/CSU | 214 - Erding - Ebersberg | Dafür gestimmt | |
Michael Leutert | DIE LINKE | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Antje Lezius | CDU/CSU | 202 - Kreuznach | Dafür gestimmt | |
Stefan Liebich | DIE LINKE | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Ingbert Liebing | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt | |
Matthias Lietz | CDU/CSU | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dafür gestimmt |
In Deutschland war bislang lediglich der Stimmenkauf verboten. Künftig sollen Abgeordnete und Ratsmitglieder mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordern und dafür im Rahmen ihres Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehmen oder unterlassen. Nicht als Vorteil gelten in diesem Zusammenhang die Übernahme von politischen Mandaten oder Funktionen sowie die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden. Auch Spenden direkt an Abgeordnete sind weiterhin zulässig.
Kritik an dem Gesetz gibt es vor allem in Bezug auf die Formulierung "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung". Bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags verwiesen zahlreiche Sachverständige* darauf, dass durch diese Formulierung die Wirksamkeit des Gesetzes massiv eingeschränkt würde. Denn einem korrupten Politiker sei in der Praxis kaum nachzuweisen, dass er im Auftrag oder auf Weisung gehandelt habe.
Ein Änderungsantrag der Grünen, die Formulierung zu ändern, wurde von Union und SPD abgelehnt.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung ist der Weg frei für die Ratifizierung einer UN-Konvention gegen Korruption. Diese hatte Deutschland 2003 zwar unterzeichnet, aber bislang nicht umgesetzt.
Hintergründe zum Thema "Abgeordnetenbestechung" und zum schwierigen Zustandekommen des Gesetzentwurfes lesen Sie hier im abgeordnetenwatch.de-Blog.
Wie stimmten die Abgeordneten nach Partei, Geschlecht, Alter? Mit dem interaktiven Bundestagsradar von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL ONLINE finden Sie es heraus:
* Anmerkung der Redaktion: Zu den Sachverständigen, die bei den Anhörung den Gesetzentwurf in diesem zentralen Punkt kritisierten, gehörte auch abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. abgeordnetenwatch.de tritt für ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupflöcher ein. Eine Petition "Abgeordnetenbestechung bestrafen!" haben in den vergangenen Monaten über 50.000 Menschen unterzeichnet.