Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Karin Evers-Meyer | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dafür gestimmt | |
Bernd-Bernhard Fabritius | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Hermann Färber | CDU/CSU | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Johannes Fechner | SPD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Uwe Feiler | CDU/CSU | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Thomas Feist | CDU/CSU | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Fritz Felgentreu | SPD | 82 - Berlin-Neukölln | Dafür gestimmt | |
Enak Ferlemann | CDU/CSU | 29 - Cuxhaven - Stade II | Dafür gestimmt | |
Elke Ferner | SPD | 296 - Saarbrücken | Dafür gestimmt | |
Ute Finckh-Krämer | SPD | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Ingrid Fischbach | CDU/CSU | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Dirk Fischer | CDU/CSU | 21 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Axel Eduard Fischer | CDU/CSU | 272 - Karlsruhe-Land | Dagegen gestimmt | |
Maria Flachsbarth | CDU/CSU | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt | |
Christian Flisek | SPD | 229 - Passau | Dafür gestimmt | |
Klaus-Peter Flosbach | CDU/CSU | 99 - Oberbergischer Kreis | Nicht beteiligt | |
Gabriele Fograscher | SPD | 254 - Donau-Ries | Dafür gestimmt | |
Edgar Franke | SPD | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Ulrich Freese | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dafür gestimmt | |
Dagmar Freitag | SPD | 150 - Märkischer Kreis II | Nicht beteiligt | |
Astrid Freudenstein | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Hans-Peter Friedrich | CDU/CSU | 239 - Hof | Nicht beteiligt | |
Michael Frieser | CDU/CSU | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Michael Fuchs | CDU/CSU | 200 - Koblenz | Dafür gestimmt |
SPD und CDU begründeten ihre Initiative mit der Situation junger Erwachsener, die "vor eine schwierige Entscheidung gestellt" würden und womöglich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könnten (Antrag 18/1312). Das Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit trete "vor dem Hintergrund des Hineinwachsens dieser jungen Menschen in die deutschen Lebensverhältnisse zurück".
Künftig soll für in Deutschland aufgewachsene Menschen mit engen Bindungen an das Land die Optionspflicht entfallen. Für frühere Optionspflichtige soll zudem eine Wiedereinbürgerung mittels einfacher Erklärung möglich sein. Für diese beiden Gruppen muss zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
-mindestens acht Jahre gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
-mindestens sechsjähriger Besuch einer deutschen Schule
-ein in Deutschland erworbener Schulabschluss
-eine in Deutschland erworbene Berufsausbildung
Bislang war Mehrstaatigkeit für Kinder von in Deutschland lebenden Ausländern nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs erlaubt, die Betroffenen mussten zwischen der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern und der deutschen eine (endgültige) Wahl treffen.
Die Linksfraktion kritisierte, dass durch die oben genannten Bedingungen nach wie vor zu hohe Hürden existierten. Außerdem würden Kinder aus binationalen Partnerschaften gegenüber hierzulande geborenen und/oder aufgewachsenen Kindern von Ausländern benachteiligt, da diese in jedem Fall einen deutschen Pass erhalten. Stattdessen präferieren die Linken das US-Modell, das nach dem Geburtsortprinzip funktioniert.
Die Grünen übten ebenfalls Kritik. Der Optionszwang stelle eine "ethnische Diskriminierung" dar. Auch die neue Regelung schaffe "Deutsche zweierlei Rechts" und sei daher abzulehnen. Zudem würden Abschlüsse an deutschen Auslandsschulen nicht mit einbezogen und europäische Abschlüsse gegenüber deutschen entwertet. Ferner gäbe es europarechtswidrige Freizügigkeitseinschränkungen.
Die Anträge 18/1092, 18/185 (neu) und 18/286 wurden mit den Stimmen der Großen Koalition mehrheitlich abgelehnt.