Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Michael Thews | SPD | 145 - Hamm - Unna II | Dagegen gestimmt | |
Franz Thönnes | SPD | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Tiefensee | SPD | 153 - Leipzig II | Dagegen gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Astrid Timmermann-Fechter | CDU/CSU | 118 - Mülheim - Essen I | Dagegen gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Markus Tressel | DIE GRÜNEN | 297 - Saarlouis | Dafür gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Axel Troost | DIE LINKE | 154 - Leipzig-Land | Dafür gestimmt | |
Hans-Peter Uhl | CDU/CSU | 221 - München-West/Mitte | Dagegen gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE | 210 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Jan van Aken | DIE LINKE | 19 - Hamburg-Altona | Nicht beteiligt | |
Rüdiger Veit | SPD | 173 - Gießen | Nicht beteiligt | |
Oswin Veith | CDU/CSU | 177 - Wetterau I | Dagegen gestimmt | |
Julia Verlinden | DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Thomas Viesehon | CDU/CSU | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Michael Vietz | CDU/CSU | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dagegen gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Sven Volmering | CDU/CSU | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dagegen gestimmt | |
Ursula von der Leyen | CDU/CSU | 42 - Stadt Hannover II | Nicht beteiligt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt |
Die Grünen-Fraktion verfolgte mit ihrem Antrag (18/1458) das Ziel, dass sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für die Ablehnung von außergerichtlichen Schiedsverfahren einsetzt. Hiermit sollte erreicht werden, dass in den Freihandelsabkommen TTIP und CETA keine Gelegenheit eingeräumt wird, dass Konzerne Staaten vor internationalen Schiedsgerichten (außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit) verklagen können.
Im Ablehnungsbeschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Energie forderte Fraktion CDU/CSU, dass "Schiedsgerichtsverfahren nicht per se zu verurteilen seien". Die Union-Fraktion sei aber grundsätzlich offen für Diskussionen, ob die Schiedsgerichtsverfahren eingeschränkt werden müssten.
Die SPD-Fraktion verdeutlichte, dass die Schiedsgerichtsverfahren und den Investorenschutz aus den Verträgen zu TTIP und CETA entfernt werden müssten. Eine solche Entscheidung stehe jedoch erst an, wenn die vollständigen Verträge innerhalb des Bundestages zur Debatte stünden.
Die Linken-Fraktion begründete ihre Unterstützung des Grünen-Antrages mit der Ablehnung des Investorenschutzes in CETA und TTIP. Nur durch ein klares Bekenntnis zu dessen Streichung sei Druck auf die EU auszuüben.
Die Grünen-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, eine Position zu den Investitionsschutzvorschriften zu beziehen. "Die Aufnahme von Schiedsgerichtsverfahren in TTIP und CETA sei gefährlich und widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien".
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass in dieser Abstimmung eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben nicht über den Originalantrag der Grünen-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung (18/2646) des federführenden Ausschusses (Ausschuss für Wirtschaft und Energie). Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Grünen-Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagshomepage ein "Ja zur Ablehnung des Grünen-Antrags". Da so fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für eine Ablehnung der Schiedsgerichtsverfahren gestimmt und Linke und Grüne dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Grünen zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Auf abgeordnetenwatch.de ist eine Ja-Stimme ein "Ja" zum Grünen-Antrag.