Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wolfgang TiefenseeWolfgang TiefenseeSPD154 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Serkan TörenSerkan TörenFDP31 - Stade I - Rotenburg II Dafür gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN54 - Göttingen Dafür gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE155 - Leipzig-Land Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Peter UhlHans-Peter UhlCDU/CSU221 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE210 - Kaiserslautern Enthalten
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU161 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Jan van AkenJan van AkenDIE LINKE20 - Hamburg Altona Enthalten
Portrait von Jörg van EssenJörg van EssenFDP146 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger VeitRüdiger VeitSPD174 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU195 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Stefanie VogelsangStefanie VogelsangCDU/CSU83 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE129 - Steinfurt III Enthalten
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Daniel VolkDaniel VolkFDP221 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Marlies VolkmerMarlies VolkmerSPD160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Viola von Cramon-TaubadelViola von Cramon-TaubadelDIE GRÜNEN53 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Ursula von der LeyenUrsula von der LeyenCDU/CSU43 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU60 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Eckart von KlaedenEckart von KlaedenCDU/CSU49 - Hildesheim Nicht beteiligt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.