Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU198 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RuppertStefan RuppertFDP176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Marlene RupprechtMarlene RupprechtSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Krista SagerKrista SagerDIE GRÜNEN21 - Hamburg Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Björn SängerBjörn SängerFDP168 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Manuel SarrazinManuel SarrazinDIE GRÜNEN24 - Hamburg Harburg-Bergedorf Dafür gestimmt
Portrait von Anton SchaafAnton SchaafSPD119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD141 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU211 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Paul SchäferPaul SchäferDIE LINKE97 - Bonn Enthalten
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth ScharfenbergElisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Annette SchavanAnnette SchavanCDU/CSU291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Bernd ScheelenBernd ScheelenSPD111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard SchickGerhard SchickDIE GRÜNEN275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Werner SchiederWerner SchiederSPD235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Karl SchiewerlingKarl SchiewerlingCDU/CSU128 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Norbert SchindlerNorbert SchindlerCDU/CSU209 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Tankred Schipanski (CDU)Tankred SchipanskiCDU/CSU192 - Gotha/ Ilm-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Georg SchirmbeckGeorg SchirmbeckCDU/CSU39 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchlechtMichael SchlechtDIE LINKE275 - Mannheim Enthalten

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.