Seit dem 1. Januar 2007 gilt eine eingeschränkte Entfernungspauschale, bei der die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr vollständig ab dem 1. Kilometer, sondern nur noch für "Härtefalle" ab einer Entfernung von 21 Kilometern steuerlich absetzbar sind. In der Begründung ihres Antrags verweist Die Linke auf das CSU-Steuerkonzept vom Mai 2008, das ebenfalls eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale fordert. Im bayerischen Landtagswahlkampf war neben der CSU auch die bayerische SPD für die Rückkehr zur Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer eingetreten. Beide Parteien hatten diese allerdings im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 abgeschafft und das sog. "Werkstorprinzip" eingeführt, wonach der Weg zur Arbeit eine Privatangelegenheit sei. Die Linke argumentiert, dass im deutschen Einkommensrecht das objektive Nettoprinzip gelte. Danach sind "alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen von Einkommen der Steuerpflichtigen" - also auch der Weg zur Arbeitsstätte - abzuziehen. Derzeit verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Pendlerpauschale. Ein Urteil wird Ende des Jahres erwartet. Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatte die CSU ihr "Nein" angekündigt. "Wir werden den Antrag der Linken ablehnen, weil es der Partei nicht um die Sache, sondern um ein durchsichtiges politisches Manöver geht. Dieses politische Spektakel machen wir nicht mit", so Hartmut Koschyk, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag.
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