Familienleistungsgesetz

Kindergeldhöhung, Anstieg des Kinderfreibetrags und ein "Schulbedarfspaket" für einkommensschwache Familien - mit diesen Maßnahmen wollen Union und SPD die Familien entlasten.

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Dafür gestimmt
48
Dagegen gestimmt
393
Enthalten
104
Nicht beteiligt
66
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.

Das Familienleistungsgesetz besteht u.a. aus folgenden Einzelmaßnahmen: Erhöhung des Steuerfreibetrags für Kinder von 5808 auf 6024 Euro. (3864 Euro Kinderfreibetrag plus 2160 Euro Erziehungsfreibetrag). Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um je 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro auf 195 Euro im Monat. "Schulbedarfspaket": Jeweils zum Schuljahresbeginn sollen für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt brauchen, bis zum Ende der zehnten Klasse 100 Euro für Hefte, Stifte und anderen Schulbedarf gezahlt werden. Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Haushaltshilfen und haushaltsnahen Dienstleistungen (einschließlich Pflege und Betreuung). Bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 Euro sollen 20 Prozent der Aufwendungen absetzbar sein, höchstens also 4000 Euro pro Jahr.

Zu einem Zwist innerhalb der Großen Koalition kam es über die Ausweitung des Schulbedarfspakets. Die SPD wollte das Startpaket für Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur zahlen, die Unionsparteien nur bis zum 10. Schuljahr. "Vernunft zugunsten der Bildungs- und damit Zukunftschancen hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher muss hier über jede parteipolitische Kleinkariertheit siegen", so der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Jörg Tauss und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christel Humme in einer Pressemitteilung. Alles andere wäre ein "bildungspolitischer Skandal" und ein "Tiefschlag für die Chancengleichheit in Deutschland". Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, und die zuständige Berichterstatterin Patricia Lips wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten, es sei "ein trauriges Schauspiel", wenn die Sozialdemokraten die gescheiterte Ausweitung des Schulbedarfspakets der Union anzulasten versuchten. Zwischen beiden Fraktionen sei die Zahlung des Startpakets über das 10. Schuljahr hinaus bereits vereinbart gewesen, allerdings im Paket mit einer besseren steuerlichen Berücksichtigung von Arbeitgeberleistungen für Aufwendungen der Kinderbetreuung. Diese Vereinbarung sei von der SPD aufgekündigt worden.

Einigkeit zwischen den Koalitionspartnern herrschte dagegen bei der Ablehnung der Anträge von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen, die das Schulbedarfspaket auf alle bis 25 Jahre alten Schüler auszuweiten wollten. Auch die FDP scheiterte mit ihrem Antrag, eine Nachweispflicht einzuführen, um sicherzustellen, dass das Geld bei den Schülern ankommt. Durch das Familienleistungsgesetz sollen Familien um etwa 2,2 Mrd. Euro jährlich entlastet werden. Diese Steuerausfälle kosten Bund und Länder jeweils etwa 1 Mrd. Euro, der Rest entfällt auf die Kommunen. Die Anhebung des Kindergeldes schlägt beim Bund mit Kosten von 230 Mio. Euro zu Buche. Für das "Schulbedarfspaket" fallen beim Bund Kosten in Höhe von 119 Euro jährlich an.

 

Weiterführende Links:

Gesetzentwurf der Bundesregierung (pdf)