Im folgenden die Kernpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes 2006:
Der allgemeine Umsatzsteuersatz und der Regelsatz der Versicherungssteuer werden zum 1. Januar 2007 von 16 % auf 19 % angehoben.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2007 um zwei Prozentpunkte auf 4,5 % gesenkt. Diese Absenkung wird vom Bund mit dem Aufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes unterstützt. Zu diesem Zweck wird die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern so geändert, dass dem Bund der entsprechende Anteil des Aufkommens als Vorab zur Verfügung gestellt wird. Der bisherige Defizitzuschuss des Bundes zur Bundesagentur für Arbeit entfällt zukünftig,ein etwaiger vorübergehender Unterstützungsbedarf wird künftig im Wege - auch überjähriger - Darlehen gewährleistet.
Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird auf einen Grundlohn von 25 Euro die Stunde begrenzt.
Der Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte wird von derzeit 25 % auf 30 % angehoben.
Der allgemeine Bundeszuschuss zur Rentenversicherung wird im Jahr 2006 um 170 Mio. Euro und ab dem Jahr 2007 um 340 Mio. Euro vermindert.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden herabgesetzt.
Die pauschalen Zuweisungen des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung werden 2007 auf 1,5 Mrd. Euro abgesenkt und laufen danach aus.
Der schrittweise Übergang der der knappschaftlichen Rentenversicherung zu erstattenden Verwaltungskosten der knappschaftlichen Krankenversicherung vom Bund auf die knappschaftliche Krankenversicherung wird beschleunigt.
Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes. Die jährliche Sonderzahlung des Bundes für Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird für die Jahre 2006 bis 2010 halbiert, für die Mitglieder der Bundesregierung sowie die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre wird die jährliche Sonderzahlung abgeschafft.
Stufenweise Kürzung bzw. Abschaffung der Bankzulage bei der Deutschen Bundesbank.
Die den Ländern aufgrund des Regionalisierungsgesetzes zustehenden Mittel werden entdynamisiert und neu festgesetzt.