Aufenthalts- und Asylrecht

Gegen die Stimmen der Opposition haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zum Aufenthalts- und Asylrecht beschlossen. Dadurch werden elf EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und Ergänzungen am Ausländerrecht vorgenommen. Künftig wird es bspw. ein Mindestalter für den Nachzug von Ehepartnern geben.

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Dafür gestimmt
397
Dagegen gestimmt
170
Enthalten
5
Nicht beteiligt
40
Abstimmungsverhalten von insgesamt 612 Abgeordneten.

Mit dem Beschluss des Bundestages zum Aufenthalts- und Asylrecht werden insgesamt elf EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Dabei handelt es sich um : eine Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU das Recht auf Familienzusammenführung Maßnahmen bei der Abschiebung per Flugzeug "zum Schutz und zur Bekämpfung illegaler Einwanderung" Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten aus Drittstaaten das Recht von EU-Bürgern und ihrer Familienangehörigen sich innerhalb der EU frei zu bewegen "Opferschutzrichtlinie" für Opfer von Menschenhandel und Schleuserringen, wenn sie mit den Behörden zusammenarbeiten Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen oder Menschen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen sowie Mindestnormen über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes Bedingungen für die Zulassung von Menschen aus Drittstaaten für ein Studium, Teilnahme an einem Schüleraustausch, unbezahlten Ausbildungsmaßnahmen oder einem Freiwilligendienst ein besonderes Zulassungsverfahren für ausländische Forscher Mindestnormen für Verfahren in den EU-Mitgliedsstaaten zur Anerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Einige konkrete Maßnahmen: Beim Nachzug von Ehepartnern wird ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt und Deutschkenntnisse verlangt. Dieses Instrument soll insbesondere junge Ausländerinnen vor Zwangsverheiratung schützen. Außerdem sollen langjährig Geduldete ein Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie sich zum 1. Juli 2007 mindestens seit acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und deutsch sprechen. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhalten und muss bis 2009 einen Arbeitsplatz vorweisen Mit dem Gesetz werden außerdem verpflichtende Integrationskurse eingeführt.. Bei Verweigerung der Teilnahme sollen Sozialleistungen gekürzt werden. Beschlossen wurde auch eine engere Zusammenarbeit der Ausländer- und Sicherheitsbehörden bei der Visavergabe.

Links zur Abstimmung (PDF-Format):

Antrag der Bundesregierung: (Drs. 16/5065)