Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD268 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD19 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU228 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU27 - Friesland - Wilhelmshaven Nicht beteiligt
Portrait von Steffen KampeterSteffen KampeterCDU/CSU135 - Minden - Lübbecke I Dagegen gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU233 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich KasparickUlrich KasparickSPD70 - Börde Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard KasterBernhard KasterCDU/CSU205 - Trier Dagegen gestimmt
Portrait von Susanne KastnerSusanne KastnerSPD249 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael KauchMichael KauchFDP143 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Siegfried KauderSiegfried KauderCDU/CSU287 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU286 - Rottweil-Tuttlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Hakki KeskinHakki KeskinDIE LINKE82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE160 - Dresden I Enthalten
Portrait von Christian KleimingerChristian KleimingerSPD14 - Rostock Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KlimkeJürgen KlimkeCDU/CSU23 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Julia KlöcknerJulia KlöcknerCDU/CSU203 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KloseHans-Ulrich KloseSPD24 - Hamburg - Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Astrid KlugAstrid KlugSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Monika KnocheMonika KnocheDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Ute KoczyUte KoczyDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD226 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich KolbHeinrich KolbFDP188 - Odenwald Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.