Der Gesetzesinitiative vorausgegangen war ein Modellprojekt, das zwischen 2002 und 2006 in sieben Städten erprobt und anschließend teilweise verlängert worden war. Die Ergebnisse einer in diesem Zusammenhang durchgeführten Studie sprächen dafür, nun deutschlandweit "eine Behandlung mit Diamorphin für eine klar begrenzte Zielgruppe zu ermöglichen," heißt es in dem Gesetz, das von den Abgeordneten Carola Reimann (SPD), Detlef Parr (FDP) und Frank Spieth (Linke) in den Bundestag eingebracht worden war. Schwerstabhängige können das synthetische Heroin künftig als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel erhalten. Allerdings sind daran enge Bedingungen geknüpft. An einer Diamorphin-Behandlung teilnehmen dürfen nur Schwerstabhängige, "die zuvor ernsthafte Behandlungsversuche mit herkömmlichen Substitutionsmitteln [wie z.B. Methadon] unternommen haben," heißt es in dem Gesetzentwurf. Konkret bedeutet dies: Ein Patient muss mindestens fünf Jahre opiatabhängig sein, mindestens zwei erfolglose Therapien hinter sich haben und 23 Jahre oder älter sein. Durch das "Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung", so der offizielle Name, sollen "die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert" werden. Im Gegensatz zu SPD und Opposition will die Union das Modellprojekt zunächst noch weiterführen, da einige Fragen bislang ungeklärt seien. CDU und CSU verweisen u.a. auf den bislang ungeklärten Beitrag der psychosozialen Betreuung zum Erfolg einer Behandlung. Der Modellversuch habe gezeigt, dass bei einer optimalen psychosozialen Begleitung durchaus gute Therapieergebnisse auch bei einer Methadonsubstitution erzielt würden.
Weiterführende Links: Gesetzentwurf zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung (pdf)