Sanierungs- und Finanzplan ab 2020

Der Antrag der CDU-Fraktion fordert die Bremische Bürgerschaft auf, einen Entwurf für die Novellierung des Finanzzuweisungsgesetzes vorzulegen und eine Sanierungsvereinbarung für den Zeitraum ab 2020 zu erarbeiten.

Mit einer knappen Mehrheit wurde der Antrag der CDU maßgeblich durch die Fraktionen SPD und Die Grünen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
37
Dagegen gestimmt
40
Enthalten
0
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 83 Abgeordneten.

Mit der Beratung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sei das Land Bremen, laut Bericht, für die Zeit ab 2020 als strukturell schuldengefährdet anerkannt worden. Vor diesem Hintergrund soll Bremen ab 2020 jährlich 400 Millionen Euro als Sanierungshilfe vom Bund erhalten. Mit einer neuen Sanierungsvereinbarung soll dem Land Bremen Planungssicherheit bezüglich Einnahmen und Ausgaben gegeben werden.

Deshalb fordert die CDU-Fraktion die Bremische Bürgerschaft mit dem Antrag auf, bis zum 30. November 2018 einen Entwurf für die Novellierung des Finanzzuweisungsgesetzes vorzulegen und eine Sanierungsvereinbarung für den Zeitraum ab 2020 zu erarbeiten. Die Novellierung des Finanzzuweisungsgesetzes soll zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.

Mit einer knappen Mehrheit von 40 zu 37 Stimmen wurde der Antrag der CDU maßgeblich durch die Fraktionen SPD und Die Grünen abgelehnt.


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