Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Holger Welt | SPD | 23 - Bremerhaven-Leherheide | Dafür gestimmt | |
Susanne Wendland | DIE GRÜNEN | 11 - Bremen-Neustadt | Nicht beteiligt | |
Lencke Wischhusen | FDP | 10 - Bremen-Mitte | Dafür gestimmt | |
Oguzhan Yazici | CDU | 4 - Bremen-Findorff | Dagegen gestimmt | |
Peter Zenner | FDP | 13 - Bremen-Östliche Vorstadt | Dafür gestimmt | |
Wilko Zicht | DIE GRÜNEN | 6 - Bremen-Hemelingen | Dafür gestimmt |
Um die rechtliche Benachteiligung, insbesondere im Adoptionsrecht, gleichgeschlechtlicher Paare aufzuheben, stellten die Grünen, die SPD und DIE LINKE einen Antrag auf Beendigung der Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften. Hierbei sollte klargestellt werden, dass die Bremische Bürgerschaft Gesetzesvorhaben und Initiativen zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften und der Ehe ausdrücklich begrüßt.
Die Grünen, vertreten durch Björn Fecker, argumentierten, dass andere Länder die gleichgeschlechtliche Ehe längst eingeführt hätten und dass sich die deutsche Regierung hieran ein Beispiel nehmen solle. Die verfassungswidrige Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften müsse endlich beendet werden. Seiner Meinung nach wäre die Ehe für alle auch schon längst umgesetzt worden, wenn der Fraktionszwang im Bundestag aufgehoben würde und die Abgeordneten nach ihrem Gewissen abstimmen würden.
Dies aufgreifend kündigte Thomas Röwekamp (CDU) an, dass seine Fraktion keine einheitliche Meinung bei diesem Thema vertreten könne und der Antrag daher weder einheitlich unterstützt noch geschlossen abgelehnt werde. Er persönlich werde dem Antrag zustimmen, auch wenn er Herrn Fecker widersprechen müsse, wenn dieser von einer grundsätzlich „verfassungswidrigen Diskriminierung“ spreche. Dennoch kam er zu dem Schluss, dass die sexuelle Orientierung einer Person nicht der „Maßstab für Ungleichbehandlung in Deutschland“ sein könne.
Dr. Thomas vom Bruch, ebenfalls von der CDU, widersprach Herrn Röwekamp diesbezüglich. So sei eine weitgehende Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bereits hergestellt und von einer Diskriminierung, wie es im Antrag stehe, könne keine Rede sein. Für ihn sei es eine Grundüberzeugung in der Ehe die Verbindung von Mann und Frau zu sehen. Daher sei es keine Diskriminierung, wenn eine Ehe als Ehe und eine Lebenspartnerschaft als Lebenspartnerschaft benannt würde, solange gleiche Rechte für beide Institutionen bestünden. Bezüglich des Adoptionsrechts war er der Meinung, dass es für das Kindeswohl das Beste sei, wenn sich Kinder im elterlichen Bereich sowohl an männlichen als auch an weiblichen Vorbildern orientieren könnten. Eine Anpassung des Adoptionsrechts sieht er daher als nicht sinnvoll an.
Björn Tschöpe (SPD) war der Auffassung, dass man die unterschiedlichen Ansichten zur Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Religionsgesellschaften akzeptieren müsse, dass religiöse Ansichten aber keinerlei Einfluss auf die staatliche Definition der Ehe haben sollte. Auch führte er an, dass der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes für alle Menschen egal welchen Geschlechts und welcher sexuellen Orientierung gelte.
Auch die Linksfraktion kündigte an, dem Antrag zuzustimmen. Dies begründete Sophia Leonidakis mit den vielfältigen Lebensrealitäten, in denen deutsche Bürger*innen leben würden. Weiterhin verwies sie darauf, dass u.a. rechtspopulistische Parteien weniger aussagekräftige Argumente als viel mehr rein homophobe Aussagen gegen die Ehe für alle treffen würden. Die Freiheit sich individuell entscheiden zu können, ob und wen man ehelicht, müsse vom Staat unterstützt werden. Dies gelte nicht nur für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, sondern auch für die steuerliche Entlastung unverheirateter Paare mit Kindern.
Auch Dr. Magnus Buhlert von der FDP schloss sich der Meinung an, dass es für ein Kind weniger interessant sei, welches Geschlecht die Eltern haben, solange diese verantwortungsbewusst seien. Genauso sollten Menschen in anderen Lebensbereichen gleichgestellt werden, wenn sie Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Dabei müsse die Staatsmaxime der Gleichheit vor dem Gesetz auch für homosexuelle Partner*innen gelten.
Abschließend summierte Staatsrat Prof. Matthias Stauch (Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung), dass die Debatte deutlich gezeigt habe, dass das Familienrecht den Menschen nahegehe und das es Fakt sei, dass das Recht auf die Ehe nicht allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung gestellt werde. Er verwies anschließend auf die Meinung des Senats, welcher schon seit einiger Zeit die Überzeugung vertrete, dass die Bundesregierung die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare beenden müsse. Auch der Bundesrat habe bereits einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Ehe als eine Institution „von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit“ definiert.