Am 26. September 2021 wird in Berlin ein neues Landesparlament bestimmt. Aus 78 Wahlkreisen und 34 Parteien werden mindestens 130 Politiker:innen gewählt, die für fünf Jahre das Abgeordnetenhaus Berlin füllen werden. Hier eine kurze Erklärung, wie das Wahlrecht in Berlin funktioniert.
Wer darf wählen?
Jede:r Deutsche, die:der 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten ihren:seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, darf wählen.
Wie wird gewählt?
Das Wahlsystem nennt sich personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen und wird auch bei den Bundestagswahlen benutzt. Aber was genau heißt das?
Jede:r Wähler:in darf zwei Kreuze machen. Mit der ersten Stimme wird die:der Direktkandidierende des Wahlkreises gewählt und mit der zweiten Stimme wählt man die im Vorfeld festgelegte Liste einer Partei. Die Erststimme wird Wahlkreisstimme und die Zweitstimme Landesstimme genannt. Wichtig: Wahlkreis- und Landesstimme können unabhängig voneinander gegeben werden, das heißt, dass man mit den beiden Stimmen unterschiedliche Parteien wählen kann. Außerdem kommen nur Parteien in den Landtag, die mehr als 5% der Stimmen bekommen, man spricht von einer 5% Hürde.
Von den mindestens 130 Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus werden 78 Abgeordnete über die Wahlkreisstimme gewählt. Die:der Kandidat:in mit der relativen Mehrheit der Stimmen zieht als Direktkandidat:in ihres:seines Wahlkreises in den Landtag ein. Die restlichen 52 Plätze werden nach dem Verhältniswahlrecht vergeben. Das heißt: bekommt eine Partei 10% der Landesstimmen, erhält sie auch 10% der Sitze.
Aber warum mindestens 130 Abgeordnete? Hier kommen wir zu einer Besonderheit des Wahlsystems, den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten. Sollte eine Partei mehr Direktkandidaten in den Landtag schicken als ihr nach dem Landesstimmenergebnis zusteht, entsteht ein sogenanntes Überhangmandat: die Partei darf ihre Direktkandidierenden dennoch in den Landtag schicken. Dies hat natürlich den Nachteil, dass der Wähler:innenwille sich nicht mehr zu 100% im Landtag wiederfinden lässt. Deshalb wurden 2013 die Ausgleichsmandate eingeführt: die Gesamtzahl der Abgeordneten wird so lange erhöht, bis der Wähler:innenwille abgebildet ist. So kann es passieren, dass mehr als 130 Abgeordnete im Landtag sitzen.