Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Wolfgang Albers | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Turgut Altuğ | DIE GRÜNEN | Dagegen gestimmt | ||
Jeannette Auricht | AfD | Dafür gestimmt | ||
Hanno Bachmann | AfD | Dafür gestimmt | ||
Sabine Bangert | DIE GRÜNEN | Dagegen gestimmt | ||
Franziska Becker | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Hildegard Bentele | CDU | Dafür gestimmt | ||
Hans-Joachim Berg | AfD | Dafür gestimmt | ||
Philipp Bertram | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Jessica Bießmann | AfD | Dafür gestimmt | ||
Daniela Billig | DIE GRÜNEN | Dagegen gestimmt | ||
Carola Bluhm | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Nicola Böcker-Giannini | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Kristin Brinker | AfD | Dafür gestimmt | ||
Hugh Theodore Bronson | AfD | Dafür gestimmt | ||
Franziska Brychcy | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Daniel Buchholz | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Christian Buchholz | AfD | Dafür gestimmt | ||
Dennis Buchner | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Marianne Burkert-Eulitz | DIE GRÜNEN | Dagegen gestimmt | ||
Derya Çağlar | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Sebastian Czaja | FDP | Dafür gestimmt | ||
Mario Czaja | CDU | Nicht beteiligt | ||
Ina Czyborra | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Emine Demirbüken-Wegner | CDU | Nicht beteiligt |
Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Parlaments geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Fraktions-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da die Regierungsfraktionen im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Parlamentsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, die Regierungsfraktionen hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und die antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Fraktions-Antrag.
Stefan Evers (CDU) appellierte an die Regierungsfraktion, sich dem Volksentscheid einer Million Berliner*innen an- und die Offenhaltung des Flughafens Tegel zu beschließen. Der Weiterbetrieb sei möglich, behauptete Evers, und berief sich dabei auf die Einschätzung von Expert*innen. Mit Blick auf die Eröffnung des BER sei es nicht sicher, ob dieser 2020 öffnen können. Für die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte Berlins sei eine leistungsfähige, zukunftsfähige Anbindung an den internationalen Luftverkehr aber wichtig, weshalb die Offenhaltung Tegels notwendig sei.
Der SPD-Abgeordnete Jörg Stroedter erwiderte, selbst wenn man in den besten Schallschutz investiere, könne man als Anwohner nach wie vor kein Fenster öffnen. Für die 300.000 Betroffenen sei dies unerträglich. Außerdem habe es von allen Senatsverwaltungen eine klare Stellungnahme gegen die Offenhaltung gegeben, auch im Hinblick umweltpolitischer Gründe und dem Gesichtspunkt Feinstaub. Weiterhin habe ein Gutachten des ehemaligen Bundesrichters Stefan Paetow ergeben, das Risiko der Offenhaltung Tegels sei auf rechtssicherer Basis enorm und würde wahrscheinlich Klagen nach sich ziehen, die bis zu zehn Jahre dauern könnten.
Frank-Christian Hansel (AfD) mahnte, sich das Grundgesetz in Erinnerung zu rufen und sich dem Berliner Volksentscheid anzuschließen. Der BER werde unabhängig von Bauskandalen ein operatives Chaos. Deshalb appellierte er an die Abgeordneten, sich die Option offenzuhalten, Tegel zumindest solange geöffnet zu lassen, bis Berlin einen Großflughafen habe, der sich auch so nennen könne – inklusive dritter Startbahn.
Harald Wolf (LINKE) berichtete, der Senat habe Gespräche mit den Gesellschafter*innen, mit Brandenburg und dem Bund geführt. Er habe umfangreiche Gutachten und Stellungnahmen in den Senatsverwaltungen eingeholt und den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Herrn Paetow, um eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme gebeten. Aufgrund der rechtlichen Bindungen und Verpflichtungen sowie der umfangreichen Verfahren, die notwendig wären, um diese rechtlichen Voraussetzungen zu überwinden – ohne die Zustimmung des Landes Brandenburg – und damit die Voraussetzungen für eine Öffnung zu schaffen, seien die Hürden zu groß. Damit sei das Begehren des Volksentscheids faktisch nicht umsetzbar.
Sebastian Czaja von der FDP-Fraktion forderte die Regierungskoalition auf, Berlin als europäische Hauptstadt weiterzuentwickeln. Es müsse jede Mühe und jeden Einsatz wert sein, die Stadt dafür fit zu machen, im Jahr 2030 eine Vier-Millionen-Metropole zu werden. Dafür sei der Flughafen Tegel ein bedeutender Baustein.
Harald Moritz (GRÜNE) betonte, man respektiere selbstverständlich das Ergebnis des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“, welches den unbefristeten Weiterbetrieb des Flughafen Tegels als Verkehrsflughafen fordere. Da Berlin allerdings nicht allein über die Zukunft des Flughafens Tegel entscheiden könne, sei die Brandenburger Landesregierung gefragt worden, ob sie der Änderung der gemeinsamen Landesplanung zustimme. Auch die Gesellschafter*innen der Flughafengesellschaft seien gefragt worden, ob sie vom Konsensbeschluss - dem Single-Airport-Beschluss - abrücken wollten. Beide hätten abgelehnt. Somit gebe es kein Einvernehmen mit Brandenburg und dem Bund, Tegel weiter zu betreiben.
Der Beschlussempfehlung, den Antrag zur Offenhaltung abzulehnen, des Hauptausschusses wurde mit 90 zu 59 Stimmen zugestimmt. Damit wurde eine Umsetzung des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“ abgelehnt.