Das Berliner Abgeordnetenhaus ein Teilzeitparlament. Die berufliche Tätigkeit neben dem Mandat als Volksvertreter ist im Berliner Parlament gewollt. Es kann jedoch bei einer bezahlten Tätigkeit eines Abgeordneten, neben der Ausübung seines Mandats, zu Interessenkonflikten kommen. Um Missbrauch entgegenzuwirken wird daher mehr Transparenz gefordert, sowie eine Sanktionierung bei Missachtung der Anzeigenpflicht.
Es soll gesetzlich erfasst werden, dass:
Nebeneinkünfte in einer pauschalierten Form veröffentlicht werden. Dabei werden Einkünfte unterhalb der Grenze von 1000 Euro jährlich nicht berücksichtigt.
bei Verstößen gegen die Anzeigenpflicht Sanktionen eingeführt werden,
durch diese Mittel vermutliche Interessenkonflikte frühzeitig erkannt werden.