Bayern - Fragen & Antworten

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Antwort von Berthold Rüth
CSU
• 22.04.2020

Die Noten für das zweite Kurshalbjahr der 12. Klasse werden entweder aus bereits in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen und/oder aus einer Hochrechnung der Note aus den Ergebnissen der übrigen Halbjahre aus der 11. und 12. Klasse erfolgen, wobei die aus Schülersicht jeweils günstigere Berechnungsvariante herangezogen wird („Günstigerregelung“).

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