Die GRÜNEN-Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass der gesellschaftlichen Wirklichkeit mit einem Frauenanteil von 50 Prozent lediglich eine Repräsentation von 28 Prozent weiblicher Abgeordneten im Landtag gegenüberstünde. 2016 hätte es in Bayern gerade einmal 9 Prozent Erste Bürgermeisterinnen und 5,5 Prozent Landrätinnen gegeben. Würden weibliche Perspektiven nicht hinreichend berücksichtigt, habe das konkrete Auswirkungen auf alle Entscheidungen, die die Rechte und Möglichkeiten von Mädchen und Frauen beträfen. Daher sollte der Landtag die Aktivitäten und Forderungen des Aktionsbündnisses „Parité in den Parlamenten" unterstützen. Neben zahlreichen Frauenverbänden würde dieses Bündnis auch von der Landesversammlung der Frauen-Union Bayern unterstützt.
Verena Osgyan (GRÜNE) forderte ein faires Wahlrecht, das Frauen nicht strukturell benachteiligte. In Ruanda, dem Land mit dem weltweit höchsten Frauenanteil im Parlament, gäbe es mittlerweile sehr viel mehr Frauen, als die Quote fordert – weil die Frauenquote dazu geführt habe, dass Frauen in der Politik als selbstverständlich wahrgenommen würden. In einer repräsentativen Demokratie sei es unerlässlich, die Bevölkerung angemessen zu repräsentieren. Daher müssten Maßnahmen ergriffen werden, um das Wahlrecht anzupassen.
Petra Guttenberger (CSU) konnte weder im Wahlrecht noch im Wahlsystem eine Benachteiligung von Frauen erkennen. Eine Geschlechterquote würde die Parteienfreiheit beschränken und sei wohl nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Die CSU wolle auch mehr Frauen in Parlamenten, der Antrag der GRÜNEN sei aber ungeeignet, dieses Ziel zu unterstützen.
Dr. Simone Strohmayr (SPD) rechnete vor, die CSU stelle seit beinahe siebzig Jahren das politische Schlusslicht hinsichtlich der Gleichstellung von Männern und Frauen dar. Da sich sehr wenige Frauen als Direktkandidatinnen durchsetzten, würden logischerweise viel weniger Frauen als Männer gewählt werden. In Juristenkreisen würde durchaus argumentiert, dass das Demokratiegebot gerade dafür spreche, gesetzliche Vorgaben zu treffen, um Frauen den Zugang zu bestimmten Positionen zu ermöglichen. Der Gesetzgeber sei schließlich verpflichtet, die Chancengleichheit für Kandidierende effektiv durchzusetzen.
Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hielt es nicht für sinnvoll, das Wahlrecht auf ein bestimmtes, numerisches Verhältnis von Männern zu Frauen auszurichten. Die Forderung seiner Vorrednerinnen und Vorredner, es müssten mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sein, teilt er aber. Dafür müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Frauen eine größere Chance ermöglichten, Karriere zu machen. Frauen müssten verstärkt dazu ermutigt werden, selbstbewusster zu sein, um sich in der Konkurrenz mit Männern durchzusetzen.