Nach dem Beschluss der Bundesregierung über einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller stellten die Grünen im bayrischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag, in dem sie die Staatsregierung auffordern, dem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen.
Die Grünen wie auch die SPD und die fraktionslose Claudia Stamm argumentierten, dass ein Rechtstaat seine Fehler aufarbeiten und dafür zur Verantwortung gezogen werden müsse. Die CSU erwiderte, dass die Gewaltenteilung nicht angegriffen werden dürfe und somit Rechtsentscheidungen, die von Gerichten rechtmäßig getroffen wurden, durch die Politik nicht wieder aufgehoben werden sollten. Die Mehrheitsfraktion im bayerischen Landtag stellte klar, dass es vorerst kein verbindliches Ja seitens der Staatsregierung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller geben werde.
Die CSU stimmten geschlossen gegen den Dringlichkeitsantrag, SPD, Grüne und die fraktionslose Claudia Stamm dafür. Die Freien Wähler stimmten mehrheitlich mit Ja.
Die CSU entgegnete dem Dringlichkeitsantrag der Grünen mit einem eigenen Dringlichkeitsantrag, der eine konstruktive Begleitung des Gesetzentwurfs vorsieht.
Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verfolgten
Die CSU hat mit ihrer Stimmenmehrheit einen Dringlichkeitsantrag der Grünen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verfolgter abgelehnt.
Dafür gestimmt
57
Dagegen gestimmt
78
Enthalten
4
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.