Dringlichkeitsantrag zur Rücknahme der Kreuzverordnung

Der Dringlichkeitsantrag der Grünen-Fraktion zur Rücknahme der Verordnung des Staatsministeriums, dass in bayerischen Behörden Kreuze hängen sollen, wurde mit den Gegenstimmen der CSU abgelehnt.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
41
Dagegen gestimmt
87
Enthalten
12
Nicht beteiligt
40
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Dringlichkeitsantrag befasste sich mit der Verordnung des bayerischen Minister*innenrats, dass in Behörden Kreuze anzubringen seien. Die Antragstellenden der Grünen-Fraktion forderten den Landtag dazu auf, die Entscheidung der Staatsregierung zu missbilligen. Die Verordnung sollte von der Staatsregierung zurückgenommen werden.

Katharina Schulze argumentierte, dass das Aufhängen von Kreuzen in staatlichen Institutionen das Neutralitätsgebot beeinträchtige. Mit der Zurschaustellung eines christlichen Symbols würden Bürger*innen anderer Religionen als Minderheit dargestellt und so ausgegrenzt. Diana Stachowitz (SPD) und der fraktionslose Alexander Muthmann schlossen sich dieser Position an.

Florian Streibl (Freie Wähler) betonte, dass er dem Aufhängen von Kreuzen nicht grundsätzlich entgegenstünde. Er kritisierte viel mehr die Art und Weise, wie die Verordnung von der Staatsregierung erlassen wurde und warf der CSU Wahlkampfpropaganda vor. Eva Gottstein schloss sich ihrem Parteikollegen an und verwies auf einen Brief der evangelischen und katholischen Jugend, der den Erlass als politische Instrumentalisierung christlicher Symbole bezeichnete.

Markus Blume (CSU) verteidigte die Entscheidung des Staatsministeriums und sagte, dass das Kreuz ein Zeichen von Nächstenliebe und Toleranz sei. Mit der Präsenz von Kruzifixen in Staatseinrichtungen würde die Verbundenheit zu Bayerns Grundwerten zum Ausdruck gebracht. Dass die Präsenz eines christlichen Symbols Menschen anderen Glaubens ausschließe, wies er zurück, denn es hielte zu einem respektvollen und offenen Miteinander an. Auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach sich für die Verordnung aus. Er unterschied hierzu zwischen der Achtung der Religionsfreiheit und einem komplett laizistischen Staatssystem. Für ihn widerspreche die Akzeptanz anderer Religionen nicht der Erinnerung an die christlichen Wurzeln Bayerns.

Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 41 Ja- und 87 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Freien Wähler enthielten sich.