Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Landtag wolle Maßnahmen beschließen, die eine bürgernahe und mittelstandsfreundliche Anwendung des Datenschutzrechts in Bayern sicherstellten. Die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seien sachgerecht und mit Augenmaß zu verfolgen. Der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion wurde von allen Fraktionen und von allen anwesenden Parlamentarier*innen unterstützt und mit 124 Ja-Stimmen angenommen. Gegenstimmen oder Enthaltungen gab es keine. 

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Dafür gestimmt
0
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
0
Abstimmungsverhalten von insgesamt 0 Abgeordneten.

Seit dem 25. Mai 2018 gelte mit der Datenschutzgrundverordnung einheitliches Datenschutzrecht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Einheitliche Regeln in Europa sorgten für Rechtssicherheit, stärkten die Vertrauensbasis der Kunden und verbesserten die Rahmenbedingungen für die sichere Nutzung moderner Informationstechnologien. Für Unternehmen, Vereine und Verwaltung ständen bereits vielfältige und umfassende Hilfestellungen bereit. Dennoch bestünden gerade bei Vereinen und Ehrenamtlichen, bei kleineren und mittleren Unternehmen sowie bei Selbstständigen teils grundlegende Verunsicherungen. Dies gäbe Anlass, auf eine bürgernahe und mittelstandsfreundliche Anwendung des Datenschutzrechts in Bayern hinzuwirken. Bei einem Erstverstoß gegen die Bestimmungen sollten keine Bußgelder drohen, sondern Hinweise und Beratung Vorrang haben. Abmahnanwälten dürfe nicht die Möglichkeit gegeben werden, bei Unternehmen formelle Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abzumahnen und abzukassieren.

Bernhard Pohl (Freie Wähler) sagte, das ursprüngliche Ziel der EU-DSGVO sei es gewesen, das Unwesen von Google, Facebook und anderer großer Player im Bereich der Datennutzung, der Datenüberwachung, der Datenverarbeitung und des Datenmissbrauchs zu beenden. Was nun beschlossen worden sei, treffe aber in erster Linie Vereine, kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Das wollten die Freien Wähler nicht. Die Bayerische Staatsregierung sollte sich umgehend auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung für diejenigen gelte, die grenzüberschreitend arbeiteten. Bis dieses Ziel erreicht sei, müssten kleine Unternehmen und Vereine vor hohen Strafen geschützt werden.

Petra Guttenberger (CSU) begrüßte ausdrücklich den Weg, den die bayerische Staatsregierung für die Umsetzung der DSGVO gefunden habe. Es müsse möglichst schnell klargestellt werden, dass Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung nicht durch private Kanzleien abmahnfähig seien.

Florian Ritter (SPD) stimmte seinen Vorredner*innen zu, es gäbe viel Verunsicherung bei der DSGVO. Viele Unwahrheiten und Halbwahrheiten würden darüber kursieren. Die Forderung der CSU, dass Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung nicht zu Abmahn-Ansprüchen führten dürften, sei gut und richtig.

Christine Kamm (GRÜNE) begrüßte ein einheitliches, starkes Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU. Die neue DSGVO löse den Flickenteppich vorhergehender Regelungen in den 28 Mitgliedsstaaten ab. Dies sei die richtige Antwort auf die Entwicklung der Datensammlung und des Datenmissbrauchs. Hier hätte die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger viel früher über die neuen Rechte und Pflichten ins Bild setzen müssen. Die DSGVO sei schließlich bereits vor 2 Jahren in Kraft getreten. Die GRÜNEN begrüßten es, dass es bei Erstverstößen in Unkenntnis keine Bußgelder für Vereine, Handwerker und Arztpraxen geben soll.