Änderungsantrag Bayerisches Teilhabegesetz I

Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I fordert den Landtag auf, verstärkte Anreize zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu beschließen. Der Antrag wurde von SPD und GRÜNEN unterstützt, CSU und Freie Wähler lehnten ihn ab.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
0
Nicht beteiligt
33
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Porträt von Ludwig Hartmann.Ludwig HartmannDIE GRÜNEN102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Johann HäuslerJohann HäuslerFREIE WÄHLER704 - Augsburg-Land, Dillingen Nicht beteiligt
Portrait von Ingrid HecknerIngrid HecknerCSU109 - Altötting Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen HeikeJürgen HeikeCSU404 - Coburg Dagegen gestimmt
Portrait von Hans HeroldHans HeroldCSU510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Florian HerrmannFlorian HerrmannCSU116 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim HerrmannJoachim HerrmannCSU508 - Erlangen-Stadt Nicht beteiligt
Portrait von Leopold HerzLeopold HerzFREIE WÄHLER710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
Portrait von Alexandra HiersemannAlexandra HiersemannSPD507 - Erlangen-Höchstadt Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Dagegen gestimmt
Bild MdL Michael HofmannMichael HofmannCSU405 - Forchheim Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus HoletschekKlaus HoletschekCSU712 - Memmingen Dagegen gestimmt
Portrait von Florian HölzlFlorian HölzlCSU Nicht beteiligt
Portrait von Gerhard HoppGerhard HoppCSU302 - Cham Dagegen gestimmt
Portrait von Erwin HuberErwin HuberCSU202 - Dingolfing Dagegen gestimmt
Portrait von Marcel HuberMarcel HuberCSU121 - Mühldorf a. Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas HuberThomas HuberCSU113 - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Melanie HumlMelanie HumlCSU402 - Bamberg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Otto HünnerkopfOtto HünnerkopfCSU605 - Kitzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann ImhofHermann ImhofCSU Nicht beteiligt
Portrait von Oliver JörgOliver JörgCSU610 - Würzburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Christine KammChristine KammDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU111 - Berchtesgadener Land Dagegen gestimmt
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD308 - Weiden i.d. OPf. Nicht beteiligt

Der Antrag wurde von den Abgeordneten Ilona Deckwerth, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann und Angelika Weikert (alle SPD) gestellt.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sehe vor, Arbeitgeber, die bereit seien, voll erwerbsgeminderte Menschen mit einem Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu beschäftigen, durch ein „Budget für Arbeit“ zu unterstützen. Um auch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von WfbM in Ballungsregionen den Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, müsse der Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bis zu 80 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV betragen. Bisher sei ein Lohnkostenzuschuss von 40 Prozent vorgesehen.

Joachim Unterländer (CSU) bezeichnete das Bundesteilhabegesetz als gute Grundlage für eine gemeinsame Behindertenpolitik in Bayern. Es ginge nun darum, zwei sehr unterschiedliche Positionen zu vereinen. Auf der einen Seite die in Zukunft zuständigen Bezirke, die gesagt hätten, die Erhöhung des Beitrages sei mit ihnen als zuständige Kostenträger nicht möglich. Auf der anderen Seite die Behindertenbeauftragten, die Opposition und verschiedene Behindertenverbände, die eine Verdoppelung auf 80 % verlangten. Der bestehende Gesetzentwurf sehe eine Erhöhung auf 48 Prozent vor, sei auf viel Zustimmung gestoßen und vereine einen breiten Konsens.

Ilona Deckwerth (SPD) bemängelte, dass trotz der guten Beschäftigungssituation in Bayern die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung bei über 9 Prozent läge. Soziale Teilhabe und Selbstständigkeit lägen somit für viele Menschen in weiter Ferne. Der vorgeschlagene Anteil von 48 Prozent würde einen Zuschuss von 1.415 Euro monatlich bedeuten. In Regionen mit hohem Preisniveau reiche dies nicht aus. Erst der geforderte Lohnzuschuss von bis zu 80 Prozent (2.356 Euro) unterstütze Menschen effektiv darin, auf dem schwierigen Arbeitsmarkt eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die Zahl der Menschen, die für diese Förderung in Frage kämen, sei so überschaubar, dass es sich um geringe Mehrausgaben handele.

Gabi Schmidt (Freie Wähler) bezeichnete es als verwerflich, den Betrag, der Menschen die volle Teilhabe ermöglichen soll, von vornherein zu deckeln. Bayern müsse in diesem Fall aber auf eine einheitliche, bundesweite Regelung warten. Verschiedene Sätze würden bei Arbeitgebern und Werkstätten an der Grenze zu anderen Bundesländern zu Fluktuation führen.

Kerstin Celina (GRÜNE) bezeichnete das Bundesteilhabegesetz als wichtig, aber noch verbesserungsfähig. Nun sei es an den Bundesländern, dieses Gesetz umzusetzen und es selbstständig zu verbessern. Der Landeregierung sprach sie ihren Dank für das detaillierte und transparente Gesetzgebungsverfahren aus. Nun ginge es darum, die Handlungsspielräume zu identifizieren, die bisher ungenutzt geblieben seien. An dieser Stelle hätte sich die Regierungsfraktion etwas kompromissbereiter zeigen können. Die geplante Erhöhung des Lohnkostenzuschusses um 8 Prozent würde nicht ausreichen, um Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit einer regulären Beschäftigung zu ermöglichen.

Thomas Huber (CSU) bezeichnete das bayerische Teilhabegesetz als einen ersten Meilenstein für die Interessen und das Wohl der Menschen mit Behinderungen. Nun bestünden bundesweit einheitliche Kriterien zur Bedarfsermittlung. Dieses Modell solle nun erst einmal erprobt werden. Die Erkenntnisse daraus könnten in das Bayerische Teilhabegesetz II aufgenommen werden.

Johannes Hintersberger (CSU) sieht den Freistaat mit dem bayerischen Teilhabegesetz I auf dem richtigen Weg zu einer Teilhabegesellschaft. Er betonte, kein anderes Bundesland habe so schnell und weitreichend Regelungen getroffen. Dabei würden alle landesrechtlichen Gestaltungsspielräume intensiv genutzt. Beim Lohnkostenzuschuss befände sich Bayern bereits um 20 Prozent über der vom Bundesgesetzgeber festgelegten Marge. Ab 2020 würde die nächste Stufe der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit dem bayerischen Teilhabegesetz II in Angriff genommen.