Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Gabi SchmidtGabi SchmidtFREIE WÄHLER510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Helga Schmitt-BussingerHelga Schmitt-BussingerSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Martin SchöffelMartin SchöffelCSU408 - Wunsiedel, Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dafür gestimmt
Portrait von Tanja Schorer-DremelTanja Schorer-DremelCSU114 - Eichstätt Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin SchreyerKerstin SchreyerCSU123 - München-Land Süd Dafür gestimmt
Portrait von Katharina SchulzeKatharina SchulzeDIE GRÜNEN104 - München-Milbertshofen Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchusterStefan SchusterSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Thorsten SchwabThorsten SchwabCSU606 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Harald SchwartzHarald SchwartzCSU301 - Amberg-Sulzbach Dafür gestimmt
Portrait von Horst SeehoferHorst SeehoferCSU124 - Neuburg-Schrobenhausen Nicht beteiligt
Portrait von Bernhard SeidenathBernhard SeidenathCSU112 - Dachau Dafür gestimmt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Gisela SenglGisela SenglDIE GRÜNEN129 - Traunstein Nicht beteiligt
Portrait von Bernd SiblerBernd SiblerCSU201 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Markus SöderMarkus SöderCSU Nicht beteiligt
Portrait von Kathrin SonnenholznerKathrin SonnenholznerSPD117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Ludwig SpaenleLudwig SpaenleCSU108 - München-Schwabing Dafür gestimmt
Portrait von Diana StachowitzDiana StachowitzSPD105 - München-Moosach Nicht beteiligt
Portrait von Claudia StammClaudia Stammfraktionslos126 - Rosenheim-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Nicht beteiligt
Portrait von Claudia StammClaudia StammDIE GRÜNEN126 - Rosenheim-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Rosi SteinbergerRosi SteinbergerDIE GRÜNEN204 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Klaus SteinerKlaus SteinerCSU129 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia StierstorferSylvia StierstorferCSU304 - Regensburg-Land Dafür gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.