Das Gesetz zum Länderfinanzausgleich läuft Ende 2019 aus. Daher wird die Landesregierung aufgefordert, Gespräche mit den anderen Bundesländern aufzunehmen, um die Neuregelung des Ausgleichs frühzeitig zu erörtern.
Sowohl eine Anerkennung der bisherigen Regelungen als auch eine Betonung der Solidarität mit den anderen Ländern sollen dabei im Vordergrund stehen. Dennoch werden weiterhin bestehende Unzulänglichkeiten und Mängel beim Finanzausgleich beanstandet.
Das übergeordnete Ziel der Neuregelung soll es sein, den Länderfinanzausgleich so zu optimieren, dass er sich mit der Zeit selbst überflüssig macht. Vor allem zwei Reformansätze sollen hierbei Beachtung finden: Erstens soll mehr Ausgleichsgerechtigkeit geschaffen werden, d.h. erzielte Mehreinnahmen eines Landes sollen nicht mehr weitestgehend durch den Finanzausgleich abgeschöpft werden können und zweitens soll mehr Effektivität des Systems gewährleistet werden, d.h. die Empfängerländer sollen gezielter ihre Finanz- und Wirtschaftskraft fördern, so dass sie in Zukunft nicht mehr auf den Ausgleich angewiesen sind.