
Der Distanzunterricht mag ihrem Kind geholfen haben, hat aber allgemein sehr vielen Kindern geschadet und kann deshalb definitiv kein allgemeines Modell sein.

Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG).

Diesen Fachkräftemangel müssen wir nicht nur im Sinne der Pflege- und Gesundheitsversorgung, sondern auch mit Blick auf unsere Schulen, Unternehmen und Verwaltung nachhaltig bekämpfen.

zutreffend ist, dass die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein durchgehend die Beinennung verwendet.

Seitens des Bundesministerium für Finanzen wurden zwischenzeitlich einige Regelungen präzisiert. Unter anderem die Abfuhr der Umsatzsteuer für nichtunternehmerische Zwecke. Ich möchte daraus zitieren:

Dies ist also eine Freiwilligkeitsleistung des Bundes, um durch gezielte Förderung hier das Potential für den Ausbau von PV-Anlagen im Bereich privater Wohnimmobilien besser auszuschöpfen und dementsprechend zu unterstützen, also zu fördern.