Ziel der antragstellenden Fraktionen war die Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg von 18 auf 16 Jahre. Auch an Volksabstimmungen und Volksbegehren können Jugendliche ab 16 nun teilnehmen.
Außerdem wurde mit dem Gesetzentwurf ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht für diese Wahl eingeführt. Dies orientiert sich an dem System der Bundestagswahlen. So können nun alle Wahlberechtigten mit ihrer Erststimme eine:n Direktkandidat:in im Wahlkreis wählen. Über die Zweitstimme wird der Anteil der Sitze im Parlament der vertretenen Parteien ermittelt. In Baden-Württemberg wurde der Landtag zuvor mit einem Ein-Stimmen-System gewählt, der sogenannten personalisierten Verhältniswahl.
Der ständige Ausschuss veröffentlichte eine Beschlussempfehlung zu der namentlichen Abstimmung, in welcher er empfahl, für den Gesetzentwurf zu stimmen. Zu kommenden Landtagswahl, die voraussichtlich 2026 stattfinden wird, wird das geänderte Wahlrecht zum ersten Mal angewandt werden.