Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Karl Klein | CDU | 37 - Wiesloch | Dagegen gestimmt | |
Gerhard Kleinböck | SPD | 39 - Weinheim | Dafür gestimmt | |
Wilfried Klenk | CDU | 17 - Backnang | Dagegen gestimmt | |
Rudolf Köberle | CDU | 69 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Ernst Kopp | SPD | 32 - Rastatt | Nicht beteiligt | |
Joachim Kößler | CDU | 30 - Bretten | Dagegen gestimmt | |
Winfried Kretschmann | DIE GRÜNEN | 9 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Thaddäus Kunzmann | CDU | 9 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Sabine Kurtz | CDU | 6 - Leonberg | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Lasotta | CDU | 20 - Neckarsulm | Dagegen gestimmt | |
Daniel Lede Abal | DIE GRÜNEN | 62 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Siegfried Lehmann | DIE GRÜNEN | 56 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Andrea Lindlohr | DIE GRÜNEN | 7 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Paul Locherer | CDU | 68 - Wangen | Dagegen gestimmt | |
Reinhard Löffler | CDU | 3 - Stuttgart III | Dagegen gestimmt | |
Brigitte Lösch | DIE GRÜNEN | 4 - Stuttgart IV | Dafür gestimmt | |
Manfred Lucha | DIE GRÜNEN | 69 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Ulrich Lusche | CDU | 58 - Lörrach | Dagegen gestimmt | |
Winfried Mack | CDU | 26 - Aalen | Dagegen gestimmt | |
Klaus Maier | SPD | 25 - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Thomas Marwein | DIE GRÜNEN | 51 - Offenburg | Dafür gestimmt | |
Bettina Meier-Augenstein | CDU | 27 - Karlsruhe I | Dagegen gestimmt | |
Bärbl Mielich | DIE GRÜNEN | 48 - Breisgau | Dafür gestimmt | |
Ulrich Müller | CDU | 67 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Bernd Murschel | DIE GRÜNEN | 6 - Leonberg | Dafür gestimmt |
Das Gesetz sieht vor, dass bei Austausch der Heizung der Heizwärmebedarf mit 15 Prozent erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Neu ist, dass die Solarthermie nicht länger als Ankertechnologie festgeschrieben ist und die Novelle somit eine Vielzahl von Erfüllungsmöglichkeiten freistellt. Durch die Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplanes soll den Bürgerinnen und Bürgern eine flexible Auswahl von Anlagen und Maßnahmen ermöglicht .
Das EWärmeG soll den Verbrauch der fossilen Brennstoffe mindern und einen weiteren Beitrag zur Verbesserung des Klimaschutzes leisten. Im Vergleich zum bisherigen EWärmeG enthält die Novelle keine Neubau-Regelung und schließt somit lediglich Gebäude ein, die am 1. Januar 2009 bereits errichtet waren. Zudem betrifft das aktuelle EWärmeG auch Eigentümer von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden. Diese Erweiterung enthält jedoch diverse Ausnahmen. So entfällt eine Nutzungspflicht, sobald die Maßnahmen technisch unmöglich sind, öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen sowie Wohnflächen weniger als 50 Quadratmeter entsprechen oder die Nichtwohngebäude für landwirtschaftliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden.
Die Opposition kritisierte vor allem die Erweiterung der Novelle auf Nichtwohngebäuden. So bezeichnete der Abgeordnete Paul Nemeth (CDU) das Gesetz als eine "einseitige Belastung der Wirtschaft". Der FDP- Abgeordnete Andreas Glück gab zu bedenken, dass die Novelle die Bürgerinnen und Bürger darin hemmen könnte, in neue Heizungsanlagen zu investieren.
Vertreter des baden-württembergischen Handwerks begrüßten die Verabschiedung des Gesetzes, obwohl der Verband empfohlen hatte, eine Erhöhung des Pflichtanteils zeitlich abgestuft vorzunehmen.