Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen im Dienstrecht

SPD und Grüne sind damit gescheitert, eingetragene Lebenspartnerschaften im Landes- und Dienstrecht der Ehe gleichzusetzen. CDU und FDP stimmten mehrheitlich dagegen, einige Abgeordnete der Liberalen enthielten sich der Stimme.

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Dafür gestimmt
46
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
4
Nicht beteiligt
0
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.

Die beiden Oppositionsparteien hatten in einem Änderungsantrag u.a. gefordert, im Landesbeamtenrecht neben "Ehegatten" auch "Lebenspartner" zu berücksichtigen. Nach Vorstellung von SPD und Grüne sollte es im Beamtenrecht künftig außerdem heißen:

"Für Ansprüche nach diesem Gesetz und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen gelten als Eheschließung auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe auch eine Lebenspartnerschaft, als Auflösung einer Ehe auch die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, als Ehegatte auch ein Lebenspartner, als geschiedener Ehegatte auch ein früherer Lebenspartner und als Witwe oder Witwer auch ein hinterbliebener Lebenspartner."

Die Neufassung dieses Artikels wurde von der Landtagsmehrheit aus CDU und FDP ebenso abgelehnt wie ein Passus, der den Anspruch auf Beihilfen auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften erweitert hätte.

Obwohl die FDP für eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eintritt, stimmte sie gegen den Änderungsantrag der Opposition. In einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de erklärte FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke die Beweggründe: "Wir ueben deshalb keinen staerkeren Druck aus, weil uns das Thema keinen Koalitionsstreit wert ist und wir davon ausgehen, dass irgendwann das Verfassungsgericht solche Regelungen kippt."