Die beiden Oppositionsparteien hatten in einem Änderungsantrag u.a. gefordert, im Landesbeamtenrecht neben "Ehegatten" auch "Lebenspartner" zu berücksichtigen. Nach Vorstellung von SPD und Grüne sollte es im Beamtenrecht künftig außerdem heißen:
"Für Ansprüche nach diesem Gesetz und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen gelten als Eheschließung auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe auch eine Lebenspartnerschaft, als Auflösung einer Ehe auch die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, als Ehegatte auch ein Lebenspartner, als geschiedener Ehegatte auch ein früherer Lebenspartner und als Witwe oder Witwer auch ein hinterbliebener Lebenspartner."
Die Neufassung dieses Artikels wurde von der Landtagsmehrheit aus CDU und FDP ebenso abgelehnt wie ein Passus, der den Anspruch auf Beihilfen auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften erweitert hätte.
Obwohl die FDP für eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eintritt, stimmte sie gegen den Änderungsantrag der Opposition. In einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de erklärte FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke die Beweggründe: "Wir ueben deshalb keinen staerkeren Druck aus, weil uns das Thema keinen Koalitionsstreit wert ist und wir davon ausgehen, dass irgendwann das Verfassungsgericht solche Regelungen kippt."