Gesetz über juristische Staatsprüfungen und juristischen Vorbereitungsdienst
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine komplette Neufassung des bisher geltenden Thüringer Juristenausbildungsgesetz vor, da zahlreiche Änderungen vorgenommen werden sollen. Thüringen hatte 2016 wie andere Bundesländer das Beamt:innenverhältnis auf Widerruf für Rechtsreferendar:innen abgeschafft. Der Status "auf Widerruf" bedeutet, dass eine Dienstbehörde jederzeit entlassen kann. Zukünftig sollen Rechtsreferendar:innen zwischen dem Beamt:innenverhältnis auf Widerruf und einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis wählen können. Zudem sollen unter anderem die Gebühren für einen Notenverbesserungsversuch im zweiten Staatsexamen von 500 Euro auf 200 Euro reduziert werden.
Der Gesetzentwurf wurde mit 54 Stimmen angenommen. 13 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen von Birger Gröning und Lars Schütze der parlamentarischen Gruppe Bürger für Thüringen.