Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sieht die Absenkung der Grunderwerbssteuer von 6,5 % auf 5,0 % vor. Außerdem soll laut Beschlussfassung ein Förderprogramm eingeführt werden, das den Ersterwerb einer Wohnimmobilie unterstützen soll. Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist der 1. Januar 2024 vorgesehen. Durch die Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer soll dafür gesorgt werden, dass Thüringen insgesamt zu einem attraktiveren Wohn- und Investitionsstandort wird.
Die Beschlussfassung wurde mit 46 Jastimmen angenommen. 42 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen. Für den Antrag stimmten neben den Abgeordneten der CDU-Fraktion auch die Abgeordneten der AfD-Fraktion sowie die Abgeordneten der parlamentarischen Gruppe der FDP.
Weiterhin wurde namentlich über einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgestimmt. Er soll klarstellen, dass es sich bei der Förderung des Ersterwerbs einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung in Form eines Zuschusses nicht um einen gesetzlichen Anspruch handelt. Der Änderungsantrag wurde ebenfalls mit 46 Stimmen angenommen.