In ihrem Antrag forderte die CDU das seit dem 1. Januar 2016 gültige Verbot für die Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt wieder zu erlauben. Bioabfälle sollen auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken ausnahmsweise wieder verbrannt werden dürfen. Zur Begründung zählt die CDU den "unverhältnismäßig hohen Aufwand" der Wiedernutzung des Wertstoffes, sowie das Fehlen von Sammelmöglichkeiten im ländlichen Raum auf.
Die Regierungsparteien aus Linke, SPD und Grünen verwiesen in der Parlamentsdebatte auf die bundesweite Rechtslage, wonach Bioabfälle gesammelt werden um sie zu kompostieren oder in Biogasanlagen zu vergären. Darüber hinaus verwies die Regierungsfraktionen auf die bessere Luftqualität durch das Verbot.
Der Antrag wurde mit 47 Neinstimmen von Rot-Rot-Grün bei 40 Jastimmen von CDU und AfD abgelehnt.
Weitere Informationen:
- Brennverbot bleibt erhalten; mdr.de vom 20.05.2016, Aufruf: 23.09.2016
- Umweltschutz in Thüringen - Bürger akzeptieren Verbot der Brenntage; Mitteldeutsche Zeitung Online vom 09.07.2016, Aufruf: 23.09.2016
- Trotz Verbot: In Thüringer Gärten brennen illegale Feuer; THÜRINGEN24.de vom 10.07.2016, Aufruf: 23.09.2016
- Keine Brenntage mehr in Thüringen: Grünabfälle viel zu schade zum Verbrennen; Ostthüringer Zeitung Online vom 05.11.2015, Aufruf: 23.09.2016