Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen wurde gegen die Stimmen von CDU und AfD angenommen.
Grundlage für den Gesetzesentwurf war der Beschluss des Landtages "Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen" vom 27.02.2015 Drucksache 6/316. Daraufhin wurde am 22.12.2015 das Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" beschlossen.
Das "Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional-und Verwaltungsreformen (ThürGFVG)" soll zur Verankerung der im Leitbild formulierten Ziele dienen. Hintergrund war, dass sich Thüringen in Zukunft verschiedenen Herausforderungen stellen muss, wie z.B. dem demografischen Wandel, die finanziellen Entwicklungen, Anpassungserfordernisse der öffentlichen Verwaltung durch Spezialisierungsnotwendigkeiten und der rasante Fortschritt in der Informations- sowie Kommunikationstechnik. Außerdem sollen die Verwaltung und Funktionalitäten mit der Gebietsreform harmonisieren.
Das Gesetz besteht aus den zwei folgenden Teilen:
1. die Funktionalreform
- Kommunalisierung nach dem Subsidiaritätsprinzip
- Aufgaben werden an die kommunale Ebene abgegeben, damit nach der Gebietsreform die Bürgernähe bestehen bleibt.
- keine generelle Kommunalisierung, sondern aufgabenbezogen
- Abschluss bis zum 01.01.2019
2. die Verwaltungsreform
- Ziel: moderne, bürgernahe, effiziente Verwaltung
- Entbürokratisierung, Vereinfachung, Beschleunigung
- Verstärkung der E-Governments
- Reform des Landesverwaltungsamtes vom dreistufigen um zweistufigen Verwaltungsaufbau
Als Kritikpunkte, warum sie den Gesetzesentwurf ablehne, äußerte die CDU-Fraktion, dass keine Kostenfolgeabschätzung vorgenommen und keine Aufgabenkritik erstellt wurde. Außerdem unterstützen sie nicht die Kommunalisierung und die Schaffung einer zweistufigen Verwaltung.
Die AfD-Fraktion kritisierte einen fehlenden Aufgabenkatalog sowie das Fehlen der Kosten, die durch die Reformen entstehen.