Bereits 2014 wurde das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich durch eine Grundgesetzänderung gelockert. Nun forderten SPD, Grüne und Linke die Landesregierung in ihrem Antrag auf, eine eigene Bundesratsinitiative zu starten oder sich einer schon bestehenden Initiative im Bundesrat anzuschließen, die sich für eine komplette Aufhebung des Kooperationsverbots im Bereich der Bildung einsetzt. Grund dafür ist, dass wegen des Föderalismus' die Zuständigkeit im Bereich der Bildung allein Ländersache sei.
Begründet wurde der Antrag damit, dass zurzeit 90% der Kosten im Bildungsbereich die Länder tragen würden. Aber aufgrund der verschiedenen Herausforderungen in jedem Bundesland müssten in Zukunft Bund und Länder stärker zusammenarbeiten können, damit man einen einheitlichen Bildungsstandard erreichen könne. Profitieren würden u.a. die Kitas, der Bereich der Inklusion, die Ganztagsschulen und der akademische Ausbildungsbereich.
Die Antragsteller SPD, Linke und Grüne haben für den Antrag zur Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich gestimmt. CDU und AfD stimmten dagegen. Mit 47 zu 32 Stimmen wurde der Antrag der Regierungsfraktionen angenommen.
Christoph Matschie (SPD) begründete den gemeinsamen Antrag damit, dass es durch die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Bundesländer zu einem Personalwettbewerb käme. Natürlich würden Lehrer lieber in besser zahlenden Bundesländern unterrichten, die Schüler wären jedoch diejenigen, die letztendlich darunter leiden müssten. Außerdem würde die Aufhebung des Kooperationsverbots erleichtern, die Bildungsstandards der einzelnen Länder auf ein Level zu bringen.
Auch Torsten Wolf der Linksfraktion fand, dass die großen finanziellen Unterschiede der Länder zumindest im Bildungsbereich ausgeglichen werden müssten. Außerdem war geplant, dass 10% des BIP für Bildung ausgegeben werden sollten, 2016 waren es jedoch nur 9,1%. Er merkte außerdem an, dass es in dem Antrag nicht darum geht, dass der Staat sich um die gesamte Bildung in Deutschland kümmern solle, sondern dass die Möglichkeit geschaffen werde, finanzschwache Kommunen zu unterstützen.
Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) stellte in ihrer Rede die Chancengleichheit der Schüler*innen voran, um die es hier eigentlich ginge. Bisher müssten Anträge zur Finanzierung sehr umständlich und kompliziert gestellt werden, damit man das Kooperationsverbot umgehe.
Für die CDU-Fraktion sprach Christian Tischner. Laut Grungesetz Artikel 104c dürfe der Bund den Kommunen ohnehin schon bei der Bildung unter die Arme greifen, z. B. bei der Sanierung von Schulgebäuden. Für ihn sei eine Vereinheitlichung der Bildungspolitik nicht der richtige Weg, sondern Akzeptanz und Abstimmung der verschiedenen Bildungskonzepte. Außerdem habe der Bund die Ausgaben für Bildung in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.
Aus der AfD-Fraktion führte Wiebke Muhsal an, dass, wenn keine Zuständigkeit in einem Themenbereich bestehe, man diesen auch nicht eigenständig finanzieren dürfe, was mit der Aufhebung des Kooperationsverbots der Fall wäre. Stattdessen solle die Landesregierung von Thüringen darüber nachdenken, wie sie das ihr zur Verfügung stehende Geld besser aufteile.