Gedenktag für die Befreiung vom Nationalsozialismus

Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Gedenktags für die Befreiung vom Nationalsozialismus wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
39
Enthalten
1
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.

Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNE sieht vor, den 8. Mai als regulären Gedenktag einzuführen und diesen in das Thüringer Feiertagsgesetz aufzunehmen. Anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges soll dieser Tag "eine angemessene Würdigung" im Freistaat Thüringen einnehmen.

Nachdem die Änderungsentwürfe der CDU Fraktion in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt wurden, kam es in der letztendlich fünften namentlichen Abstimmung zur Entscheidung über den Gesetzesentwurf. Mit 46 Jastimmen bei 39 Neinstimmen und einer Enthaltung wurde der Gesetzesentwurf schließlich angenommen.

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