Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNE sieht vor, den 8. Mai als regulären Gedenktag einzuführen und diesen in das Thüringer Feiertagsgesetz aufzunehmen. Anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges soll dieser Tag "eine angemessene Würdigung" im Freistaat Thüringen einnehmen.
Nachdem die Änderungsentwürfe der CDU Fraktion in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt wurden, kam es in der letztendlich fünften namentlichen Abstimmung zur Entscheidung über den Gesetzesentwurf. Mit 46 Jastimmen bei 39 Neinstimmen und einer Enthaltung wurde der Gesetzesentwurf schließlich angenommen.
Weitere Informationen:
Streit im Thüringer Landtag um den 8. Mai als Gedenktag an die Befreiung; Ostthüringer Zeitung vom 28.05.2015, Aufruf: 20.09.2016
Plenarprotokoll 6/29 vom 02.10.2015
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