Zusätzliche Mittel für Investitionen und für ergänzende Bedarfszuweisungen würden hilfsbedürftige Kommunen mit Ausgaben in Höhe von 232 Millionen Euro gezielt unterstützen können.
Nach prognostizierten Steuermehreinnahmen, Erhöhung der Finanzausgleichmasse und verschiedenen Mitteln sowie Zahlungen des Landes (bsp. bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder dem Kinderbetreuungsausbau) verbleiben Kosten in Höhe von 88 Millionen Euro, die in den kommenden beiden Haushaltsjahren zu Lasten des Landeshaushalts gehen.
Mithilfe des Gesetzes sollen kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte je nach Einwohnerzahl eine Zuweisung erhalten, um ihre Investitionstätigkeit zu verstärken. Außerdem würden Schulträger für Schulbauten und Schulsporthallen zweckgebundene Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro zugewiesen bekommen.