Die Landeslisten, welche paritätisch und alternierend besetzt werden müssen, sollen zum Schutz vor struktureller Diskriminierung von Kandidatinnen in parteiinternen Nominierungsverfahren und zur Sicherung ihres Anspruchs auf Chancengleichheit dienen. Der Landeswahlausschuss ist durch die Erneuerung des Landeswahlgesetzes verpflichtet Landeslisten zurückzuweisen, wenn diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Personen, die im Personenstandsregister als "divers" eingetragen sind, können unabhängig von dem Platz kandidieren. Nach einer diversen Person kann ein Mann oder eine Frau kandidieren.
Durch das Gesetz soll Artikel 3 im Grundgesetz wie auch Artikel 2 in der thüringischen Landesverfassung gestärkt werden. Beide Artikel fordern die Gleichberechtigung der Geschlechter.
Jörg Kellner (CDU) sieht in der Änderung des Landeswahlgesetzes einen Eingriff in die Freiheit der Wahl, da die Listenaufstellungen das Wahlrecht unmittelbar berühren würden. Zudem behauptet Kellner, dass Personen mit der Angabe "divers" einen Vorteil haben würden, da diese auf allen Plätzen kandidieren dürfen.
Dorothea Marx (SPD) entkräftet das Argument von Kellner, indem sie sagt, dass man als Bürger:in nicht frei jemanden wählen könnte, da Parteien allein bestimmen, wer auf welchem Listenplatz steht. Sie bezieht sich außerdem auf die Thüringische Landesverfassung, welche ausdrücklich Maßnahmen fordert, um die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern.
Die rot-rot-grüne Regierungskoalition fordert in ihrem Antrag eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Die Änderung sieht eine paritätische Besetzung der Landeslisten vor. Die Koalition stimmte für den Antrag. Oskar Helmerich aus der SPD stimmte als Einziger aus der Koalition gegen den Antrag. AfD und CDU lehnten diesen geschlossen ab.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.