Eine positive familienpolitische Wirkung sei laut Thüringer Rechnungshof nicht nachgewiesen. Weiter kritisiere der Rechnungshof, dass mit Einführung vom bundesweiten Betreuungsgeld im Jahr 2013 nun als Zusatz zu Leistungen wie Elterngeld und Betreuungsplatzanspruch „eine Bundes- und eine Landesleistung mit gleicher Zielsetzung“ parallel beständen. In ihrem Antrag argumentieren die Fraktionen, dass durch die Aufhebung des Gesetzes erhöhte Mittel für eine „nachhaltige und gerechte Familien- und Sozialpolitik“ zur Verfügung stehen würden.
Laut Gesetzentwurf würden dem Land, den Kommunen und den Bürgern Thüringens für 2016 „Einsparungen in Höhe von etwa zehn Millionen Euro“ entstehen.
Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren wurden (bzw. bei der berechtigten Person aufgenommen worden sind) sind von der Aufhebung des Gesetzes nicht betroffen.
Details zum Thüringer Erziehungsgeldgesetz von 2006 finden Sie hier auf Seite 4 unter „Begründung“ und „A. Allgemeines“.