Schleswig-Holstein - Fragen & Antworten

Portrait von Andreas Hein
Antwort von Andreas Hein
CDU
• 08.09.2022

Es gibt einen Beschluss, wonach die Bezüge für die Geschäftsführung und nachgelagert auch die Organe nicht, beziehungsweise nur bedingt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger- gesetzlich vorgeschrieben) veröffentlicht werden.

Portrait von Nelly Waldeck
Antwort von Nelly Waldeck
Bündnis 90/Die Grünen
• 01.06.2023

Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden.

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