Weihnachtsgeld wieder einführen

Die SPD-Fraktion hat im Zuge der Haushaltsplanung für 2018 beantragt, dass die Sonderzahlungen für Beamte (das sog. Weihnachtsgeld) wieder stufenweise eingeführt werden sollen. SPD und SSW stimmten den Antrag zu. CDU, Grüne, FDP und AfD stimmten dagegen. Somit wurde der Antrag mit 45 zu 22 Stimmen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
22
Dagegen gestimmt
45
Enthalten
0
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 73 Abgeordneten.
Foto Geldbörse

Aufgrund der guten Haushaltslage hat die SPD-Fraktion beantragt, dass die Sonderzahlungen an Beamte stufenweise bis 2020 wieder eingeführt werden sollen. Das sogenannte Weihnachtsgeld würde mindestens 660 Euro bei den Beamt*innen in den Besoldungstufen A2 bis A10 betragen und mindestens 330 Euro bei Beamt*innen im Vorbereitungsdienst. Die genaue Berechnung des Betrages erfolge durch das Grundgehalt im Dezember und einem in den Besoldungsstufen unterschiedlich hohen Prozentsatz (s. Antragspapier).
Auch Menschen, die eine staatliche Pension erhalten, sollten ein Weihnachtsgeld von mindestens 330 Euro erhalten. Hier würden die verschiedenen Besoldungsstufen ebenfalls bei den genauen Berechnungen berücksichtigt werden. Hinterbliebene erhielten mindestens 200 Euro und Waisen 50 Euro als Sonderzahlung im Dezember.

Der Antrag sieht eine Auszahlung von einem Drittel des Weihnachtsgeldes im Jahr 2018 vor, 2019 eine Auszahlung von zwei Drittel und im Jahr 2020 schließlich die volle Summe.
Eine weitere Sonderzahlung im Juli jeden Jahres ist für die Beamt*innen in den Besoldungstufen A2-A10 vorgesehen. In den Besoldungsgruppen A2-A8 würden 332,34 Euro und in den Besoldungsgruppen A9 und A10 255,65 Euro ausgezahlt werden.

Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses schlägt vor, den Antrag der SPD abzulehnen. Daran orientierten sich CDU, FDP, Grüne und AfD. Lediglich die SPD und SSW stimmten für den Antrag, der aufgrund von 22 Jastimmen zu 25 Neinstimmen abgelehnt wurde.

Kritik äußerten die FDP und die CDU: Ole-Christopher Plambeck (CDU) monierte, dass die SPD keine Gegenfinanzierung außer des Haushaltes selbst zur Grundlage lege. Falls die Konjunktur sich wieder abschwächen würde, müsste man erneut Kürzungen vornehmen und damit die Beamt*innen jedes Jahr im Ungewissen lassen.
Annabell Krämer (FDP) zeigte auf, dass ab 2020 somit jährlich 140 Mio. Euro mehr ausgegeben werden müssten. Dadurch würde ein ganz falscher Eindruck bei den Bürgern um die finanzielle Lage in Schleswig-Holstein entstehen.