Antrag für Bundesratsinitiative zur Streichung der Abschiebungshaft für Minderjährige in besonderen Fällen

In dem Antrag der schleswig-holsteinschen SPD-Fraktion vom 5. Februar 2019 fordert sie die Landesregierung dazu auf, eine Bundesratsinitiative zur Überarbeitung des Aufenthaltsgesetzes einzubringen. Dieses ermöglicht es nach derzeitiger Rechtslage, Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft zu nehmen. Der Antrag der SPD beruft sich auf die UN-Kinderrechtskonvention, welche laut Antrag im Widerspruch zu den Regelungen zur Abschiebehaft im Aufenthaltzgesetz stünde.

Der Antrag wurde mit 45 Nein-Stimmen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD abgelehnt. 21 Abgeordnete der SPD-Fraktion stimmten für den Antrag. Die SSW-Fraktion enthielt sich mit drei Stimmen.

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Dafür gestimmt
21
Dagegen gestimmt
45
Enthalten
3
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 73 Abgeordneten.

Auslöser für den Antrag der SPD-Fraktion ist der 3. Satz in Artikel 62 des Aufenthaltsgesetzes, der lautet: „Minderjährige und Familien mit Minderjährigen dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist.“ Laut der SPD sei diese Regelung im Bundesgesetz nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar. So sei Abschiefehaft mit ihren psychischen und physischen Folgen unvereinbar mit dem Kindeswohl. Die SPD-Fraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.

Die regierende Jamaikakoalition stellte indes einen Alternativantrag, der vorsieht, dass geprüft wird, ob und inwiefern Minderjährige in den letzten fünf Jahren in Deutschland in Abschiebehaft genommen wurden. Auch möchte sie mit ihrem Alternativantrag prüfen lassen, ob demnach Änderungsbedarf bei dem Gesetz bestünde.

Die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli kritisierte den Alternativantrag der Regierung, da sich die Fraktionen nach der mündlichen Anhörung zum Abschiebungsvollzugsgesetz einig gewesen seien, dass man generell gegen die Festnahme von Minderjährigen in Abschiebehaft sei. Daher bräuchte dies nicht geprüft werden, sondern es könne direkt gehandelt werden. In ihrer Begründung verwies sie weiterhin darauf, dass in der mündlichen Anhörung die neue Richtervereinigung darauf hingewiesen hätte, dass eindeutig das höhere Recht gelten würde, in diesem Fall die UN-Kinderrechtskonvention.

Die Grünen-Abgeordnete Aminata Touré betonte in ihrer Rede, dass die Möglichkeiten auf Landesebene ausgeschöpft seien. Des Weiteren sprach sie sich grundsätzlich gegen das Instrument der Abschiebehaft aus und warf der SPD vor, in ihren Forderungen als Oppositionspartei nicht mutig genug zu sein.

Entgegengesetzt zu seiner Koalitionspartnerin von den Grünen sprach sich Jan Marcus Rossa der FDP-Fraktion für die Abschiebehaft als Mittel aus, um geltendes Recht durchzusetzen. Den Antrag der SPD kritisierte er dennoch mit Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage und Gesetzgebungskompetenz.

Der Redner des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW),  Lars Harms, betonte, dass seine Partei gegen die Abschiebehaft als Instrument zur Abschiebung sei. Dennoch könnten sie dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen. Der SSW befürchte, so Harms, dass Familien getrennt würden und die Kinder in Heime müssten.

Der Antrag wurde mit 45 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Fraktionen von CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD stimmten gegen den Antrag. Die SPD-Fraktion stimmte mit 21 Stimmen für ihren Antrag. Die SSW-Abgeordneten enthielten sich mit ihren drei Stimmen.