Sparkassengesetz

Mit knapper Mehrheit hat der Landtag eine Änderung des Sparkassengesetzes beschlossen.

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Dafür gestimmt
32
Dagegen gestimmt
31
Enthalten
0
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 69 Abgeordneten.

Durch die Änderung soll es Sparkassen möglich sein, ihr Kapital zu vergrößern, ohne dabei das Risiko einer (Teil-)Privatisierung einzugehen: 25,1% des Stammkapitals können nun von anderen Beteiligten getragen werden. Diese Beteiligten sind wiederum öffentlich-rechtliche Sparkassen.

Weitere Details finden Sie hier.