Der Antrag sah vor, Altschulden in einen sogenannten Altschuldentilgungsfonds auszulagern. Dadurch wäre ebenfalls der Bund aufgefordert, sich an der Schuldentilgung zu beteiligen. Argumentiert wird damit, dass dies den Vorgaben des europäiscvhen Stabilitäts- und Wachsstumspaktes entspräche.
Ziele sind Abbau der Schulden und Reduzierung von neuen Schulden durch Kosteneinsparungen.
Der Antrag wurde abgelehnt.