Der Gesetzentwurf enthält unter anderem folgende Punkte:
die Schulart "Gemeinschaftsschule" wird neben dem Gymnasium die einzige weiterführende allgemein bildende Schulart. Die Schulart "Regionalschule" entfällt
differenzierte Lernmöglichkeiten nach individuellen Leistungsmöglichkeiten
Ermöglichen von Kooperationen von Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit Schulen, die eine Oberstufe haben
"Hauptschulabschluss" wird umbenannt in "Berufsbildungsreife"
"Realschulabschluss" wird umbenannt in "Mittlerer Schulabschluss"
Das Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes tritt am 31. Juli 2014, zum Schuljahr 2014/15 in Kraft.