Jeder Wähler hat wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.
Für die Sitzverteilung auf die Landeslisten werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Der Landtag besteht ab der 5. Wahlperiode (2006) aus mindestens 91 Abgeordneten (vorher 99). Davon werden 45 Sitze (vorher 49) in Einpersonenwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen vergeben.
Seit der Wahl im Jahre 2006 beträgt die Legislaturperiode fünf Jahre, bis dahin waren es vier Jahre.
Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat. Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit sechs Monaten in Sachsen-Anhalt wohnt.
Quelle: Wahlrecht.de