Härtefallfonds DDR-Renten

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Haushaltsplan für das Jahr 2023. Die Fraktion beantragte eine namentliche Abstimmung zu Punkt 2 des Änderungsantrages (Härtefallfonds DDR-Renten). Die Fraktion DIE LINKE fordert für die mögliche finanzielle Beteiligung zur Stiftung Härtefallfonds des Bundes (u.a. zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler:innen) 36 Millionen Euro im Haushaltsplan 2023 in einer entsprechenden Titelgruppe vorzusehen. So soll den Berechtigten in Sachsen-Anhalt eine Einmalzahlung von 5.000 Euro ermöglicht werden.

Der Änderungsantrag wurde mit 51 Neinstimmen zu 19 Jastimmen und 15 Enthaltungen abgelehnt. Neben den Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich auch Hannes Loth und Felix Zietmann aus der AfD-Fraktion für den Änderungsantrag ausgesprochen.

Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über einen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, welcher sich mit dem Beitritt zur Härtefallstiftung auseinandersetzt. Der Entschließungsantrag wurde mit 51 Gegenstimmen abgelehnt, 37 Abgeordnete stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
19
Dagegen gestimmt
51
Enthalten
15
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 97 Abgeordneten.