Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2024
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt brachte auch 2024 einen Antrag in den Landtag ein, der eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von § 18 Abs. 5 LHO feststellen lassen soll. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, sieht die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) verschiedene Sonderregelungen für die Aufnahme und Tilgung von Krediten vor. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung des Landtages. Die Landesregierung führt als Begründung ihres Antrages aus, dass das Land die Folgewirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich noch nicht überwunden habe und vor allem langfristige Maßnahmen weiter finanziert werden müssten. Für das Jahr 2024 sei demnach mit einem Mittelbedarf von rund 640 Mio. Euro zu rechnen.
Der Antrag wurde mit 49 Stimmen angenommen. 25 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zehn Enthaltungen.