Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Haushaltsjahr 2023

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt möchte mit ihrem Antrag für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von § 18 Abs. 5 LHO feststellen lassen. Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die Finanzlage erheblich beeinträchtigen, sieht die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) verschiedene Sonderregelungen für die Aufnahme und Tilgung von Krediten vor. Dazu bedarf es jedoch der Zustimmung des Landtages. Die Landesregierung führt als Begründung ihres Antrages aus, dass das Land die Folgewirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich noch nicht überwunden habe und vor allem langfristige Maßnahmen weiter finanziert werden müssten.

Der Antrag wurde mit 51 Stimmen angenommen. 29 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab elf Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
51
Dagegen gestimmt
29
Enthalten
11
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 97 Abgeordneten.