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Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Im September 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den generellen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen im Landeswaldgesetz von Thüringen für verfassungswidrig erklärt. In Sachsen-Anhalt gelten ähnliche Regelungen, weshalb die Landesregierung mit dem Entwurf die Gesetzeslage verfassungskonform anpassen will.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in seiner Gesamtheit mit 44 Ja-Stimmen angenommen. 19 Abgeordnete stimmen dagegen, es gab 17 Stimmenthaltungen. Neben den Abgeordneten aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich auch Markus Kurze und Thomas Staudt aus der CDU-Fraktion.