Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Marcus Spiegelberg | AfD | 43 - Weißenfels | Dagegen gestimmt | |
Holger Stahlknecht | CDU | 8 - Wolmirstedt | Nicht beteiligt | |
Andreas Steppuhn | SPD | 30 - Quedlinburg | Dafür gestimmt | |
Sebastian Striegel | DIE GRÜNEN | 39 - Merseburg | Dafür gestimmt | |
Daniel Sturm | CDU | 42 - Naumburg | Nicht beteiligt | |
Ulrich Thomas | CDU | 30 - Quedlinburg | Dafür gestimmt | |
Hans-Thomas Tillschneider | AfD | 34 - Bad Dürrenberg-Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Marco Tullner | CDU | 36 - Halle II | Dafür gestimmt | |
Eva von Angern | DIE LINKE | 11 - Magdeburg II | Nicht beteiligt | |
Daniel Wald | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Lars-Jörn Zimmer | CDU | 29 - Bitterfeld | Dafür gestimmt | |
Dagmar Zoschke | DIE LINKE | 29 - Bitterfeld | Dafür gestimmt |
Die Einsetzung der Enquete-Kommission war Mitte 2017 mit einem Beschluss des Landtages entschieden worden. Unter Einbeziehung von Sachverständigen sollte untersucht werden, "welche linksextremistischen Strukturen in Sachsen-Anhalt bestehen und welche Aktivitäten diese entfalten". Außerdem sollten unter anderem die Teilbereiche "Aktivitäten und Straftaten", "Ideologische Grundlagen und Verankerung in der Gesellschaft" und "Gegen- und Präventionsmaßnahmen" näher betrachtet werden.
Hintergrund des Antrags ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2020 (LVG 34/10): Dabei wurde die "Ablehnung des Antrages auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt" als nicht rechtswidrig eingestuft. Als Begründung wurde unter anderem eine Überschreitung der "verfassungsimmanenten Schranken der Einsetzungsbefugnis des Landtages" angeführt. Diese Überschreitung sei auch auf die Einsetzung der Enquete-Kommission übertragbar, weshalb der Beschluss als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Speziell das Untersuchen linksextremistischer Strukturen und deren Verbindungen zu Parteien, Jugend- und Vorfeldorganisationen seien Aufgaben, die "originär der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt" oblägen und laut Landesverfassungsgericht über die Aufgaben des Landtages hinausgingen. Schließlich wies das Gericht darauf hin, dass es dem Parlament nicht erlaubt sei, politische Parteien zum Gegenstand seiner Untersuchungen zu machen.
Der Antrag wurde mit 48 Stimmen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN angenommen. 18 Gegenstimmen erhielt der Antrag von der AfD-Fraktion. Nicht beteiligt waren 21 Abgeordnete.